Liebe Freunde des gepflegten Saitenspiels!
Leider darf ich hier mal meine bösen Erkenntnisse der letzten Monate mit euch teilen - ich bin nämlich Geschädigter und behaupte deshalb mal, etwas mehr als "Halbwissen" zu haben.
Aaaaaalso - ich wollte einen Artikel (nennen wir ihn mal "KPA") über Ebay-Kleinanzeigen kaufen.
Nach dem üblichen Austausch von "kann ich bitte ein Foto von der Unterseite bekommen" (das kann man ja nur liefern, wenn man den Artikel auch wirklich hat!) und weiteren Dingen zu meiner Absicherung (Mails wurden sofort beantwortet, Abholung wäre auch möglich gewesen), habe ich dann das Geld überwiesen.
Der KPA ist nach einem halben Jahr immer noch nicht da, der wird auch nie kommen.
Er hat das Gerät wahrscheinlich nie gehabt.
Seine Adresse ist falsch.
Seine Bank gibt keine Auskunft über eine Laungsfähige Andresse.
Meine Bank bekommt auch keine Auskunft.
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, das der Typ das regelmäßig macht.
Strafanzeige läuft.
Was ist eigentlich passiert? Das läuft so:
"A" bietet Artikel, z.B. eine Uhr, im Internet an.
"B" (wie "Böse") kauft die Uhr, sagt A soll Ware erst nach Geldeingang an B schicken (klar, ist ja normal)
Jetzt kommt der Trick:
"B" bietet 'nen KPA an, der er aber ja gar nicht hat (was niemand weiß).
Ich kaufe diesen KPA, bekomme von "B" aber (ACHTUNG!) die Kontonummer von "A" mitgeteilt!!!
Also überweise ich Geld an "A" (denke natürlich, daß es an "B" geht) und "A" schickt nach meinem Geldeingan die Uhr an "B".
Ergebnis:
A hat seine Uhr verkauft und Geld dafür bekommen
B hat eine neue Uhr für Umme
Ich bin mein Geld los und habe gar nix!
Paypal hält sich übrigens fein bedeckt: Ich hätte ja Geld an jemand anderen als den Versender der Ware überwiesen.
Wie gesagt: Strafanzeige läuft (schon ein paar Monate), gemäß Aussage vom Anwalt habe ich Chancen, daß Geld wieder zu bekommen, wenn "B kein Arbeitsloser Junkie" ist.
Seitdem mache ich nur noch "Abholung und Barzahlung" (als Käufer).
Als Verkäufer würde ich immer Vorkasse (= Überweisung) machen - oder eben auch "Abholung in bar".
Noch'n Zusatz zu "PayPal": Immer daran denken - PayPal = KÄUFERschutz, nix VERKÄUFERschutz. Will sagen: Ihr (als Verkäufer) habt die Kohle bekommen, schickt die Ware los - und der Käufer sagt "waren nur Ziegelsteine drin". Dann seid IHR (Verkäufer) nachweispflichtig. Und das kann sich ziemlich hinziehen.
Ich hoffe nur, daß ich mein Beispiel so wiedergegeben habe, daß man das verstehen kann. Ansonsten wird dieser Chat wohl Rekordmeldungen erreichen 
Schönes Wochenende!